Abschlüsse und Prüfungen

an unserer Schule

Prüfungstermine für das Schuljahr 2023/2024

Der Mittlere Schulabschluss (MSA):

  • 26.04. Englisch mündlich
  • 29.04. Englisch mündlich
  • 02.05. Deutsch und Englisch mündlich
  • 03.05. Deutsch und Englisch mündlich
  • 13.05. – 17.05. Projektprüfung
  • 18.06. – 20.06. MSA schriftlich

Quali:

  • 15.04. – 19.04. Projektprüfung 9a/m
  • 22.04. 26.04. Projektprüfung 9c/b
  • 10.06. – 14.06. Sport / Religion / Kunst
  • 24.06. Englisch schriftlich
  • 25.06. Deutsch schriflich
  • 26.06. Mathematik schriftlich
  • 27.06. NT / GPG schriftlich

Nachprüfungskorridor 01.o7. – 05.07.2024

Anmeldebogen für externe Teilnehmer*innen am Quali 2024

Allgemeine Hinweise für die Prüfungen und Abschlüsse

an der Mittelschule Fernpaßstraße

Dieser Abschluss wird an Schülerinnen und Schüler verliehen, die die Jahrgangsstufe 9 erfolgreich besucht haben. Den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule erhält, wer die neunte Klasse der Mittelschule bestanden hat. Dies ist der Fall, wenn das Jahreszeugnis einen Notenschnitt (ohne die Sportnote) von 4,0 oder besser aufweist und nicht mehr als dreimal die Note Fünf enthält (die Note Sechs zählt dabei wie zweimal Fünf).

Der qualifizierende Abschluss der Mittelschule ist eine besondere Leistungsfeststellung, der sich Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 9 zusätzlich unterziehen können. Dabei müssen sie sich am Ende der neunten Klasse in bestimmten Fächern eine besondere Prüfung (schriftlich, praktisch und mündlich) ablegen.
Wer bei der Gesamtbewertung mindestens die Note 3,0 erreicht, erhält das Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule. Die Teilnahme ist freiwillig.

Der mittlere Schulabschluss an der Mittelschule verleiht u. a. die Berechtigung, weiterführende Schulen, z. B. die Fachoberschule, zu besuchen – und ist damit gegenüber dem Wirtschafts- und Realschulabschluss gleichwertig.

An der Mittelschule gibt es mehrere Möglichkeiten, einen mittleren Schulabschluss zu erreichen:

  • Mit dem Abschlusszeugnis des Mittlere-Reife-Zuges der Mittelschule wird der mittlere Schulabschluss bescheinigt. Das Bestehen einer zentralen Abschlussprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 10 ist Voraussetzung.
  • Besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 können nach dem qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in zwei weiteren Jahren in sog. Vorbereitungsklassen den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule erreichen („9+2-Modell“).

Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den jeweiligen Abschluss nicht erwerben können oder die keiner Schule angehören, können an öffentlichen Mittelschulen

      • die Prüfungen zum erfolgreichen Abschluss der Mittelschule,
      • die besonderen Leistungsfeststellungen zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule sowie
      • die Prüfungen zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule

als andere (sog. externe) Bewerberinnen und Bewerber ablegen.

Beim erfolgreichen Abschluss der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür an der zuständige Mittelschule anmelden.

Beim qualifizierenden Abschluss der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür bis spätestens 07. März 2022 an der zuständigen Mittelschule anmelden.

Wissenswertes zu den Prüfungen

  • Alle externen Prüfungsteilnehmer müssen sich stets durch einen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können
  • Die Anwesenheit sollte 30 Minuten vor Prüfungsbeginn sein
  • Bei Rücktritt von der Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung ist eine schriftliche Abmeldung erforderlich (vorab telefonisch!)
  • Bei Erkrankung ist bis spätestens 30 Minuten vor Prüfungsbeginn eine telefonische Entschuldigung erforderlich und bis spätestens am Abend des Prüfungstages ein amtsärztliches Attest vorliegen
  • Bei einem unentschuldigten Fernbleiben von der Prüfung wird die Prüfung mit „ungenügend'“ gewertet
  • Anwesenheit bis spätestens 15 Minuten vor Prüfungsbeginn
  • bei Verspätungen in der Schule anrufen (besser zu spät als gar nicht) – bei nicht selbst verschuldeter Verspätung eine Bestätigung geben lassen
  • die versäumte Prüfungszeit kann leider nicht nachgeholt werden
  • eine versäumte Prüfung muss mit der Note 6 bewertet werden
  • bei Krankheit an einem Prüfungstag in der Schule anrufen und Bescheid geben
  • außerdem wird ein amtsärzliches Attest benötigt, d.h. zum Arzt gehen und die Bescheinigung in die Schule schicken oder hier abgeben
  • bei Versäumnis von nur einer Prüfung kann (falls ein Attest vorliegt) diese nachgeholt werden
  • bei Versäumnis mehrerer Prüfungen (vor allem bei den schriftlichen Prüfungen) wird im Herbst ein Nachholtermin vom Schulamt festgelegt, an dem man dann teilnehmen kann
  • vollständig und funktionsfähig mitbringen
  • Allgemein: Schreibzeug, Füller
  • Deutsch: Rechtschreib-Duden
  • Mathematik: nicht programmierbarer Taschenrechner, Geodreieck, Zirlkel, Bleistift, Formelsammlung
  • Englisch: Wörterbuch
  • Projektprüfung: Speicherstick, Schreibzeug
  • Deutsch: Die Benutzung eines rechtschriftl. Wörterbuches ist gestattet, elektronische Wörterbücher sind ausgeschlossen!
  • Englisch: Die Benutzung des Wörterbuches (Deutsch-Englisch, Englisch-Deutsch) ist in den Prüfungsteilen C und D gestattet. (Bitte eigene Lexika mitbringen!)
  • Mathematik: Ein nicht programmierbarer Taschenrechner und eine für die mittelschule zugelassene Formelsammlung dürfen nur in Teil B benutzt werden. Taschenrechner, Zirkel, Geodreieck, Bleistift usw. mitbringen. Handys dürfen nicht benutzt werden, auch nicht „nur“ als Rechner.
  • Das Gesamtprüfungsergebnis wird jedem Prüfling so schnell es geht mitgeteilt, eine tägliche Auskunft über die einzelnen Ergebnisse ist nicht möglich.
  • Externe Prüflinge können ihr Gesamtergebnis am – persönlich oder telefonisch im Büro der Schule erfragen.

Bei weiteren Fragen wenden sie sich bitte an unser Sekretariat.