M-Klassen
Der Mittlere-Reife-Zug der Mittelschule fängt in der 7. Klasse an und endet mit dem mittleren Schulabschluss nach der 10. Klasse. Es ist, mit dem entsprechenden Notendurchschnitt, jederzeit möglich in den M-Zug zu wechseln. Der mittlere Schulabschluss an der Mittelschule ist gleichwertig mit dem der Realschule und der Wirtschaftsschule, auch er berechtigt zum Besuch der FOS.
Vorteile des mittleren Abschlusses an der Mittelschule sind das Klassenlehrerprinzip und die individuelle Förderung in den Hauptfächern.
Die Mittelschule an der Fernpaßstraße legt durch das DFKL-System verstärkt Aufmerksamkeit auf die Unterstützung der Schüler aus Deutschklassen, deshalb sind wir besonders stolz darauf, dass in jedem Prüfungsjahrgang ehemalige D-Schüler den mittleren Schulabschluss mit guten Ergebnissen bestehen.
Vorraussetzungen für den Übertritt in eine M-Klasse:
Übertritt in die M7
Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:
- bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche
Übertritt in die M8
Ihr Kind kann von der 7. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 8 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder dem Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 7 folgende Bedingungen erfüllt:
- bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche
Übertritt in die M9
Ihr Kind kann von der 8. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 9 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 8 folgende Bedingungen erfüllt:
- bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche
Übertritt in die M10
Ihr Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zuges aufgenommen werden, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:
- wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich
- wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung, die an der aufnehmenden Schule nach Möglichkeit noch vor Beginn der Sommerferien durchgeführt wird.